1 Geltungsbereich:
Die folgenden AGBs finden Anwendung auf alle Geschäftsbeziehungen zwischen „SattelProfis“ Brugger GbR, Dankoltweilerstraße 5, 73479 Ellwangen-Rindelbach, Telefonnummer: 07961/568656, info@sattelprofis.de (nachstehend Auftragnehmer genannt) und ihren Vertragspartnern (nachstehend Auftraggeber genannt) sowie auf sämtliche im Zusammenhang damit gemachten Angaben (in Schreiben, Veröffentlichungen, Preislisten, Werbeanzeigen oder in sonstiger Weise) unabhängig davon, in welcher Form diese Angaben erfolgt sind. Entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von „Sattelprofis“ nicht anerkannt. Mit Vertragsabschluss werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen von den Vertragsparteien anerkannt.

2. Preise und Versandkosten:
Sämtliche Preisangaben beinhalten die jeweils gültige Umsatzsteuer und verstehen sich zuzüglich der Versicherungs-, Verpackungs- und Versandkosten.

3. Eigentumsvorbehalt:
Bis zur vollständigen Bezahlung der Forderung bleibt die gelieferte Ware im Eigentum des Auftragnehmers.

4. Vertragsabschluss
Die Warenangebote (Prospekte, Preislisten, Internetseiten, Anzeigen u.a.) des Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich.
Mit einer Auftragserteilung zum Besuch zwecks Vermessung durch den Auftraggeber wird der Besuch für den nächstmöglichen Termin vereinbart. Für die Wahrnehmung des Besuchs, die Begutachtung, die Beratung und Vermessung des Pferdes ist eine Vergütung in Höhe von € 150,00 von dem Auftraggeber im Voraus zu bezahlen. Diese Vergütung wird nur für den Fall des Vertragsschlusses und Durchführung bzw. Erfüllung des Vertrages auf die zu zahlende Endvergütung in voller Höhe angerechnet. Andernfalls ist eine Erstattung der Vergütung ausgeschlossen.
Dem Vertragsschluss geht eine Angebotserstellung durch den Auftragnehmer nach erfolgtem Vermessungsbesuch voraus. Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers der, entsprechend dem Angebot gegebenenfalls auch abgeänderten, Auftragserteilung durch den Auftraggeber zustande. Im Falle einer Rückabwicklung des Vertrages sind diese Kosten durch den Auftraggeber zu tragen.

5. Lieferung
Von dem Auftragnehmer angegebene Lieferfristen sind nicht verbindlich. Die Lieferfrist verlängert sich bei Vorliegen höherer Gewalt, unvorhersehbarer schwerwiegender Betriebsstörungen um die Dauer der Verzögerung. Der Eintritt solcher Verzögerungen wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Ist die daraus resultierende Verzögerung unangemessen lang, so kann jeder Vertragsteil vom Vertrag zurücktreten.
Der Auftragnehmer zeigt dem Auftraggeber Ihre Liefer- / Übergabebereitschaft an. Sofern die Lieferung/Übergabe aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen kann, gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug.
Lagerkosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

6. Zahlung/Vorschusszahlung
Bei einer Sattelbestellung ist durch den Auftraggeber eine Anzahlung in Höhe von € 1.000,00 im Voraus zu bezahlen.
Nach Mitteilung des Liefertermins ist der restliche noch offene Rechnungsbetrag vor Auslieferung an den Auftraggeber im Voraus an der Auftragnehmer zu bezahlen oder vor Ort in bar an den Auftragnehmer zu bezahlen.
Bei Einzel- und Sonderanfertigungen gelten die in der Regel abgeschlossenen Zahlungsvereinbarungen vorrangig.
Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, so behält sich der Auftragnehmer vor Verzugsschaden (z.B. Inkassogebühren, Mahngebühren, Verzugszinsen) geltend zu machen.
Die Aufrechnung gegen Zahlungsansprüche des Auftraggebers ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.

7. Widerrufsrecht für Verbraucher:
Erfolgt der Vertragsschluss unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmittel und liegt insoweit ein Fernabsatzgeschäft nach §§ 312 ff. BGB vor, so kann der Auftraggeber, wenn er Verbraucher ist (Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.) seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
SattelProfis Brugger GbR
Dankoltweilerstraße 5
73479 Ellwangen-Rindelbach
Telefonnummer: 07961/568656
E-Mail: info@sattelprofis.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle Zahlungen, die sie von ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Auftraggeber eine andere Art der Lieferung als die von dem Auftragnehmer angebotenen, günstigen Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Auftraggebers bei dem Auftragnehmer eingeht. Für die Rückzahlung verwendet der Auftragnehmer dasselbe Zahlungsmittel, dass der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn mit dem Auftraggeber wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Der Auftragnehmer kann die Rückzahlung verweigern, bis sie die Ware zurückerhalten hat oder bis der Auftraggeber den Nachweis erbracht hat, dass er die Ware zurückgesandt hat, je nachdem welches der frühere Zeitpunkt ist.
Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem er dem Auftragnehmer über den Widerruf des Vertrags unterrichtet, an den Auftragnehmer zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Auftraggeber die Ware vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absendet. Der Auftraggeber trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Für einen etwaigen Wertverlust der Waren muss der Auftraggeber nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaft und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihm zurückzuführen ist.

8. Rücktritt vom Vertrag:
Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die von dem Auftragnehmer nicht zu vertreten sind, vom Vertrag zurück, so kann der Auftragnehmer angemessenen Ersatz für seine zur Auftragsdurchführung bereits getätigten Aufwendungen verlangen. Unabhängig hiervon, verbleibt dem Auftraggeber das Recht den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die vom Auftragnehmer nachstehenden pauschal ausgewiesenen Kosten.
Im Falle des Rücktritts seitens des Auftraggebers werden folgende Beträge fällig:
€ 150,00 für jeden angefangenen Monat im ersten Jahr nach Auslieferung.
€ 120,00 für jeden angefangenen Monat im zweiten Jahr nach Auslieferung.

9. Erstes Aufpolstern / Aufpolsterungsarbeiten:
In den ersten sechs Monaten nach Übergabe des Sattels für das vermessene Pferd ist das erste Aufpolstern kostenlos. Alle weiteren erforderlichen Aufpolster- bzw. Anpassungsarbeiten sind kostenpflichtig. Erforderlich werdende Aufpolster- bzw. Anpassungsarbeiten sind keine Nachbesserung im Sinne der gesetzlichen Gewährleistung.

10. Hinweise für die Benutzung eines neu bestellten Maßkonfektionssattels:
Im Rahmen des Erwerbs eines Maßkonfektionssattels sind für die Benutzung des Sattels folgende Faktoren / Hinweise zu beachten:
Die Bemuskelung und das Fettgewebe eines Pferdes unterliegen mehreren Faktoren. Diese können sich durch den neu angepassten Sattel und durch regelmäßiges Trainieren des Pferdes verändern. Das Gewicht des Pferdes kann Saison-, Krankheits- oder fütterungsbedingt schwanken. Diese Faktoren haben eine indirekte Auswirkung auf die Passgenauigkeit des Sattels. Daher ist es erforderlich und empfehlenswert dass eine regelmäßige Überprüfung des Sattels und ein eventuell erforderliches Anpassen vorgenommen wird. Hinsichtlich der Vergütungspflicht ist Punkt 9 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beachten ist.
Unterschiedlich verwendete Sattelunterlagen und der Sitz des Reiters haben nach der Ingebrauchnahme ebenfalls Einfluss auf die Position des Sattels.
Der gefertigte Sattel sollte nur für das Pferd verwendet werden für welches er angepasst wurde. Jede Nutzung auf einem anderen Pferd hat eine Veränderung des Sattelkissens zur Folge.
Der Sattel sollte nur mit den empfohlenen Pflegeprodukten gepflegt werden.
Für den Fall, dass aufgrund oben genannter Gründe bzw. aufgrund Nichtbeachtung oben genannter Kriterien Nachforderungen, Anpassungsbedarf
Änderungsarbeiten nach Übergabe erforderlich werden, stellen diese keine Nachbesserung im Sinne der Gewährleistung dar.

11. Gewährleistung:
a. Verbraucher haben dem Auftragnehmer offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen.
Offensichtlich ist ein Mangel, wenn er so offenkundig zu Tage liegt, dass er ohne besondere Aufmerksamkeit auffällt.
Für den Fall, dass die Mängelanzeige innerhalb der genannten zwei Wochen nicht erfolgt ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches
ausgeschlossen.
b. Unternehmer sind verpflichtet eine unverzügliche Prüfung der Ware nach Ablieferung durch den Auftragnehmer auf Qualität und Mengenabweichungen vorzunehmen. Unverzüglich ist die Prüfung für den Fall des Fehlens schuldhaften Zögerns.Erkennbare Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen, wobei die Frist eine Woche ab Empfang der Ware beträgt. Bei Nichtbeachtung ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.

12. Haftungsbeschränkungen
a. Im Falle einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung von SattelProfis Brugger GbR der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden. Eine Haftung für darüber hinausgehende Vermögensschäden sowie Ansprüche wegen entgangenen Gewinns besteht nicht.
b. Die Haftung für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten, für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Kardinalpflichten (wesentliche Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf), sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
c. Die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmer beruht, bleibt unberührt.
d. Die zuvor genannten Beschränkungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie sonstige Mitarbeiter,derer sich SattelProfis Brugger GbR zur Vertragserfüllung bedient.

13. Anwendbares Recht
Die mit dem Auftragnehmer geschlossenen Verträge unterliegen dem Deutschen Recht. Dies gilt auch für Bestellungen aus dem Ausland und für
Lieferungen in das Ausland. Die Geltung des Übereinkommens der vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen.

14. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit öffentlich rechtlichen
Sondervermögen ist der Ort am Geschäftssitz des Auftragnehmers. Dieser Gerichtsstand gilt auch als vereinbart, wenn der Auftraggeber im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

15. Salvatorsiche Klausel
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer einschließlich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll in dem Fall durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst
nahe kommt.

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